Förderprogramm „Jung kauft Alt“
Nachhaltig sanieren statt neu bauen: Das KfW-Programm 308 unterstützt junge Familien beim Kauf und der Sanierung alter Immobilien – für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz.
In den letzten Jahren wurde die Bau- und Immobilienwirtschaft ebenso wie andere Industriezweige durch eine grüne Wirtschaftspolitik erheblich geschwächt und durch zahlreiche Regularien manipuliert. Im Bereich der Wohnimmobilien sind nicht nur die betroffenen Unternehmen verunsichert, sondern auch Hauseigentümer und Kaufinteressenten. Für heutige Förderprogramme können je nach Haushaltslage schon bald die Mittel fehlen. Was heute politisch gewünscht und vorgeschrieben ist, kann bereits nach der nächsten Wahl wieder geändert werden. Was heute dem Klimaschutz dienen soll, kann sich in naher Zukunft als nicht umsetzbar oder ideologisch begründete Geldverschwendung herausstellen.
Betrachtet man das seit 01.01.2024 gültige „Heizungsgesetz“ laut GEG in seiner derzeit gültigen Form, so muss ein neu eingebautes Heizungssystem in einer Bestandsimmobilie ab dem Jahr 2026 oder 2028 (je nach Einwohnerzahl der Kommune) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dies ist zum Beispiel über eine Fernwärmeheizung möglich, wobei der flächendeckende Ausbau des Fernwärmenetzes den Anforderungen der Realität nicht hinterherkommen wird.
Insofern muss in den meisten Fällen weiterhin eine hauseigene Heizung her, die den gültigen Vorgaben entspricht. Bei Neubauobjekten oder Kernsanierungen ist das kein Problem. Nun haben aber viele Bestandsimmobilien eine bewährte und funktionierende Öl- oder Gaszentralheizung. Nicht in allen Fällen ist eine Umrüstung auf z. B. eine Stromheizung, Wärmepumpe, Pelletheizung oder ähnliches im Hinblick auf das Kosten-Nutzenverhältnis sinnvoll. Welche Heizungsart sich nachhaltig und dauerhaft als zukunftsfähig herausstellen wird, ist noch ungewiss. Ähnlich wie im Bereich der E-Mobilität passen die Parameter aus Politik und Industrie sowie aus technischem Fortschritt und bezahlbaren Preisen noch nicht zusammen. Bis die Wünsche des Klimaschutzes und die Realitäten der Wirtschaft von Seiten der Politik wieder besser vereint werden ist meine Empfehlung daher: abwarten und sich nicht verrückt machen lassen.
Für bestehende Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen gilt eine Austauschpflicht nur dann, wenn die Heizung einen Konstanttemperaturkessel hat und dieser älter als 30 Jahre ist. Sollte dieses Alter der Heizung überschritten sein oder sollte aufgrund eines Defekts ein Heizungstausch nach dem Jahre 2026/2028 fällig werden, dann kann die Umstellung auf eine Hybrid-Heizung eine gute Lösung sein.
Bei einer Hybrid-Heizung wird die Öl- oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Dadurch wird der Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduziert und die Vorgabe der Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien kann erfüllt werden. In den kalten Wintertagen ist dann die Heizkraft der Öl- oder Gasheizung verfügbar, ansonsten übernimmt die Wärmepumpe. Auf diese Art können der bestehende Heizkreislauf und die Heizkörper weiterverwendet werden und es werden weitreichende Zusatz-Sanierungen oder Umbauten im Zusammenhang mit dem Heizungstausch vermieden.
Wer bereits früher seinen Öl- oder Gasverbrauch senken möchte, kann die bestehende Heizung jederzeit mit einer Wärmepumpe ergänzen. Die Firma HHS Hybrid-Heat-Solution hat beispielsweise ein patentiertes Anbindungssystem entwickelt, mit dem sich eine Wärmepumpe einfach und kostengünstig in eine bestehende Heizungsanlage einbinden lässt.
Anmerkung des Autors: Die Innovationskraft der Unternehmen und die freie Marktwirtschaft bringen immer neue und bessere Produkte hervor, welche sich mit der Zeit automatisch am Markt durchsetzen und ältere Technologien ersetzen. Umso weniger die Politik sich in die Märkte und das Leben der Menschen einmischt, umso besser.
Nachhaltig sanieren statt neu bauen: Das KfW-Programm 308 unterstützt junge Familien beim Kauf und der Sanierung alter Immobilien – für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz.
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