Lösung für bestehende Öl- und Gasheizungen
Öl- oder Gasheizung optimieren? Hybrid-Systeme sparen fossile Brennstoffe und erfüllen Klimavorgaben – so gelingt der Umstieg.
Es muss nicht immer ein Neubau sein. Auch die alten Immobilien sind erhaltenswert und können im Zuge der Nachhaltigkeit saniert werden. Somit werden die bereits vorhandenen Ressourcen genutzt und es wird zusätzlicher CO2 Verbrauch z. B. durch die Herstellung und Anlieferung neuen Betons oder sonstiger Rohbaumaterialien gespart. Die Politik möchte junge Familien beim Hauskauf unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass sich der Energiebedarf der alten Immobilien durch eine energetische Sanierung reduziert. Hierfür gibt es das KfW-Programm 308. Alle weiteren Infos dazu kann Ihnen ein Finanzierungsberater oder ein Energieberater geben.
Hier die wichtigsten Eckpunkte:
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit i. H. v. 100.000 € bis 150.000 € je nach Anzahl der Kinder.
Eine generelle Sanierungspflicht für Altbauten gibt es nicht. Die energetische Sanierung im Sinne des Förderprogramms ist freiwillig. Den Förderkredit beantragt Ihr Finanzierungsberater vor dem Kaufvertragsabschluss. Die KfW-Zusage muss vor dem Notartermin vorliegen.
Nach dem Kauf hat man dann 54 Monate Zeit für die energetische Sanierung. Ein Energieberater muss dann die Sanierung bestätigen und die Einhaltung der technischen Anforderungen überprüfen. Nach Abschluss der Sanierung ist die Erreichung des geforderten energetischen Standards sowie die Selbstnutzung der Immobilie beim Finanzierungspartner nachzuweisen.
Wer sich nicht an bestimmte Vorgaben oder Zeitfristen für den Förderkredit halten möchte, dann die Bestandsimmobilie einfach mit einem regulären Kredit erwerben und dann nach eigenen Wünschen sanieren oder auch unsaniert nutzen. Zu beachten sind dann u.a. die Bestimmungen für die Heizungsanlage oder auch für die Dämmung des Daches oder der Dachbodendecke gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Zudem können in einzelnen Bundesländern noch extra Regelungen gelten. So muss z. B. in Hamburg gemäß dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz im Falle einer Dachsanierung oder eines wesentlichen Umbaus des Daches immer auch eine Photovoltaikanlage installiert werden.
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