Heizungsgesetz: Was gilt bei alten Heizungen?

Heizungsgesetz: Was gilt bei alten Heizungen?

Heizungsgesetz

Heizungsgesetz: Was gilt bei alten Heizungen?

Das sogenannte Heizungsgesetz in Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG
vereint die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz. Das GEG zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben. Hierfür gibt es auch Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten. Bei der energetischen Sanierung und den Fördermöglichkeiten kann ein Energieberater behilflich sein. (z. B. https://www.ee-experten.com)

Neben dem GEG hat die Bundesregierung auch einen CO2-Preis eingeführt, der für Benzin,
Heizöl und Gas fällig wird. Der CO2-Preis wird in den kommenden Jahren schrittweise steigen
und soll die Bürger zusätzlich animieren auf klimaneutrale Alternativen umzusteigen.
Für Neubaugebiete* gelten andere Bestimmungen als bei gebrauchten Immobilien.

Für Bestandsobjekte gilt: Eine bestehende Öl- oder Gas-Heizung muss nicht ausgetauscht werden, sofern diese nicht älter als 30 Jahre ist. Auch Heizungen mit einem Niedertemperatur-/ Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden. Eigentümer sind auch dann nicht von einer Austauschpflicht der Heizung betroffen, sofern sie seit dem Jahr 2002 oder länger im Objekt wohnen.

Bei einem Verkauf der Immobilie ist der Käufer jedoch verpflichtet die Heizung innerhalb von 2 Jahren nach Kauf zu erneuern, wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist.
Der Käufer hätte dann die Möglichkeit wieder eine neue Öl- oder Gas-Heizung einzubauen. Dies
geht max. bis zum Jahr 2026. (in kleineren Orten bis 2028)
Sollte die Heizung nach 2026 kaputt gehen (in kleineren Orten** ab 2028), so kann diese repariert
werden, aber es darf dann keine neue Gas-Heizung mehr eingebaut werden. Ab dann muss die
Heizung mindestens zu 65% erneuerbare Energie nutzen. Das wäre dann z. B. eine Wärmepumpe
oder Fernwärme oder eine Hybridheizung (Gas+Wärmepumpe). ***

Der Käufer müsste sich nach dem Kauf einer Immobilie mit einer über 30 Jahre alten Heizung
also für eine von 3 Möglichkeiten entscheiden und die Anlage innerhalb von 2 Jahren umrüsten:

  1. Einbau eines neuen Niedertemperaturkessels in die bestehende Heizung (diese darf dann so lange laufen, bis sie kaputt geht, max. bis 2045)
  2. Einbau einer komplett neuen Öl- oder Gas-Heizung (diese darf dann so lange laufen, bis sie
    kaputt geht, max. bis 2045)
  3. Umrüstung auf Fernwärme oder Einbau einer Wärmepumpe

* Im Gegensatz zu Bestandsobjekten darf in Neubaugebieten bereits ab 2024 keine reine Gas-Heizung mehr eingebaut werden.

** kleinere Orte heißt unter 100.000 Einwohner


*** Es gingen auch Gas-Heizungen die mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden, diese Brennstoffe sind aber teuer.

immoverkauf felix sinn portrait
Ihr Ansprechpartner
Felix Sinn, Immobilienmakler

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