Energieausweis: Pflicht beim Verkauf?
Erfahren Sie alles über die Energieausweis-Pflicht beim Immobilienverkauf, die verschiedenen Typen und wichtigen rechtlichen Anforderungen.
Wenn ein Haus oder eine Wohnung frei wird, dann sind die Nachbarn oftmals die Ersten, die es erfahren. Spätestens wenn man von Nachbarn oder von Passanten beim Ausräumen einer Immobilie „entdeckt“ wird, kommt oftmals ganz direkt die Frage, was denn mit der Immobilie geschehe. Und steht ein Verkauf im Raum, dann habe man ganz großes Interesse und möge bitte in engem Kontakt bleiben. Oder noch besser das Objekt möglichst schnell kaufen.
So oder so ähnlich werden viele Objekteigentümer bei einer freiwerdenden Immobilie durch Kontakte aus der Nachbarschaft angesprochen.
Nun ist prinzipiell gegen den Verkauf an einen Interessenten aus der Nachbarschaft nichts einzuwenden. Auch als Makler sollte man bei der Vermarktung einer Immobilie stets die direkte Umgebung mit einbeziehen – schließlich sind die dortigen Bewohner bereits bestens mit den Vorzügen der Lage vertraut und würden sich freuen, in der Gegend zu bleiben oder jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis als neuen Nachbarn begrüßen zu dürfen.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Die anfängliche Euphorie und das überaus starke Interesse kann nämlich bei genauerer Prüfung der Immobilie genauso schnell wieder verfliegen. Ebenso wenig bekannt ist, ob die Interessenten aus der Nachbarschaft über die finanziellen Mittel zum Kauf verfügen und ganz wichtig: welcher Preis überhaupt gerechtfertigt ist.
Die direkten Nachbarn wohnen oft schon lange dort und sind noch das Preisniveau gewohnt, zu denen sie selbst damals deren Immobilie erworben haben. Das kann z. B. 10 oder 20 Jahre her sein und in diesem Vergleich erscheinen die heutigen Marktwerte natürlich überaus teuer. Nicht wenige erhoffen sich vielleicht sogar einen „Freundschaftspreis“ da man sich schon so lange kenne. Zudem solle die Immobilie nicht offiziell angeboten werden und schon gar nicht über einen Makler. Immerhin stehe man als perfekter Käufer bereits parat. So erspart man sich als Interessent lästige Konkurrenten beim Immobilienkauf und auch eine Provision.
Dass dies nicht unbedingt die beste Lösung für den Objekteigentümer sein muss, ist offensichtlich. Auch wenn es dem Objekteigentümer nicht auf den letzten Euro ankommt und er die Immobilie gerne in gute Hände geben möchte, so will man beim Verkauf doch zumindest einen ordentlichen Preis erzielen und eine sichere Abwicklung. Schließlich kann man die Immobilie nur einmal verkaufen und will nicht in eine Situation kommen, in der es vielleicht schwerfällt, einem Freund oder Nachbarn auch Nein zu sagen. Das kann aber angebracht sein. Immerhin wurde oftmals Zeit, Geld und Herzblut in die Immobilie gesteckt oder es sind wertvolle Erinnerungen mit der Immobilie verbunden.
Aus Sicht des Verkäufers spricht nichts gegen den Verkauf an einen Nachbarn, nur bitte nicht vorschnell. Man sollte es sich nicht nehmen lassen, den Markt zu prüfen und die Immobilie bewerten zu lassen. Der Verkauf sollte professionell abgewickelt werden, zu einem marktüblichen Kaufpreis und die Finanzierung des Kaufinteressenten sollte vorab nachgewiesen werden. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkauf ungewollte Probleme mit sich bringt, oder dass man unter Wert verkauft. Auch unangenehm wären Unstimmigkeiten mit dem freundlichen Nachbarn, wenn sich nach der Objektübergabe die Erwartungen an die Immobilie nicht erfüllen oder bislang unentdeckte Mängel festgestellt werden. Denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
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